Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Die folgenden Seiten der AGB's (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) sind lediglich Beispiel-Seiten.
Die Firma Kufer Software Konzeption übernimmt keine Garantie auf Richtigkeit der Vorlage und leistet
zu keinem Zeitpunkt Rechtsberatung beim Entwurf Ihrer AGB's.
Diese Seiten dienen damit nicht als Standardtext für Ihre Allgemeinen Geschäftbedingungen. Unsere
AGB's zeigen nur und ausschließlich die optischen Darstellungsmöglichkeiten auf!
1. Beispiel: Allgemeines:
......Eine Anmeldung für Kurse, Seminare und so genannte Lange Abende ist grundsätzlich erforderlich
und nur über die Geschäftsstelle möglich. Eine Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung
von Teilnahmeentgelten. Mit der Anmeldung werden die AGB des Seminaranbieters Vertragsbestandteil.
Die Anmeldung muss in jedem Fall rechtzeitig, d.h. spätestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn
erfolgen. Lediglich bei Vorträgen und anderen Einzelveranstaltungen gibt es am Veranstaltungstag einen
Eintrittskartenverkauf........
2. Beispiel: Anmeldeverfahren:
Anmeldeverfahren:
- persönliche Anmeldung
während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle durch Erteilung einer Einzugsermächtigung oder Bezahlung
des Teilnahmeentgelts in bar oder per Scheck. Die quittierte Anmeldebescheinigung wird Ihnen direkt
ausgehändigt.
- Anmeldung per Telefon
während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer
Einzugsermächtigung möglich.
- Anmeldung per Telefax
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte verwenden Sie nebenstehende
Anmeldekarte oder geben Sie die dort aufgeführten Daten an.
- Anmeldung per Post
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte verwenden Sie nebenstehende
Anmeldekarte oder geben Sie die dort aufgeführten Daten an.
- Anmeldung per E-Mail
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte geben Sie die in der
nebenstehenden Anmeldekarte aufgeführten Daten an.
- Anmeldung per Internet (Login-Hompage)
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich.
Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Anmeldung per Telefon, Telefax, Post oder E-Mail keine schriftliche
Bestätigung seitens des Seminaranbieters erfolgen kann. Wir benachrichtigen Sie nur bei Veranstaltungsausfall
oder Änderungen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Teilnahmeentgelt und Zahlung:
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung des Seminaranbieters wird ein Entgelt fällig. Wenn nicht anders
vermerkt, sind Kosten für Lernmittel, Unterrichtsmaterialien und Arbeitsmaterialien nicht im Entgelt enthalten.
Die Bezahlung des Entgelts kann per Lastschriftverfahren, per Scheck oder in bar erfolgen. Überweisungen sind
nicht möglich. Empfohlen wird eine Bezahlung per Lastschriftverfahren. In diesem Fall erteilen Sie uns bitte
eine Einzugsermächtigung. Die Abbuchung erfolgt nach Veranstaltungsbeginn. Bei Rücklastschrift wird ein
Bearbeitungsentgelt von 6,-- € erhoben.
Entgeltermäßigung:
(1) Eine Entgeltermäßigung von 25% auf alle Veranstaltungen, ausgenommen Einzelveranstaltungen und Exkursionen,
erhalten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren einer Familie mit mindestens drei oder mehr kindergeldberechtigten
Kindern unter 18 Jahren sowie Inhaber des Stätischen Förderpasses.
(2) Eine Entgeltermäßigung von 10% auf alle Veranstaltungen, ausgenommen Einzelveranstaltungen, Veranstaltungen
der „jungen Gruppen“ und Exkursionen, erhalten Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende
sowie Arbeitslose und Hilfebedürftige nach dem SGB II und SGB XII.
(3) Nehmen Schüler- oder Studentengruppen ab 10 Personen an einer Einzelveranstaltungen teil, wird neben der
Schüler- oder Studentenermäßigung eine zusätzliche Ermäßigung von 10% des Entgelts gewährt. Eine vorherige Anmeldung
in der Geschäftstelle des Seminaranbieters ist erforderlich.
(4) Eine nachträgliche Entgeltermäßigung von 10% in Form einer Gutschrift am Ende des Semesters erhalten
Mehrfachhörer auf Antrag für die dritte und jede weitere Veranstaltung in einem Semester. Die Veranstaltungen müssen
hierbei in absteigender Kostenfolge belegt werden. Nicht berücksichtigt werden Einzelveranstaltungen und Exkursionen.
Der Anspruch auf eine Ermäßigung muss bei der Anmeldung nachgewiesen werden. Bei schriftlicher Anmeldung ist eine
Kopie des gültigen Ausweises beizulegen. Nachträgliche Anträge auf Ermäßigung sind nicht möglich. Es kann jeweils
nur eine Art von Ermäßigung in Anspruch genommen werden.
Rücktritt:
durch die Einrichtung
Der Seminaranbieter kann bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall eines Dozenten oder aus anderen unvorhersehbaren
Gründen eine Veranstaltung absagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende
Ansprüche gegen den Seminaranbieter sind ausgeschlossen. Unterbelegte Veranstaltungen können nur durchgeführt werden,
wenn die Teilnehmer einen entsprechenden Mehrbetrag zahlen oder einer Verringerung des zeitlichen Umfangs zustimmen.
Maßgebend für diese Regelung ist die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer am zweiten Veranstaltungstermin.
durch den Teilnehmer
Der Rücktritt von der Anmeldung muss gegenüber der Geschäftsstelle spätestens fünf Werktage (Posteingang) vor
Veranstaltungsbeginn schriftlich erklärt werden. Eine Abmeldung beim Dozenten ist nicht wirksam. Das Fernbleiben von
einer Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung. Bereits gezahlte Entgelte werden nur erstattet, wenn der Rücktritt
rechtzeitig erfolgt. Bei Sprachkursen muss der Rücktritt spätestens zwei Werktage (Posteingang) nach dem ersten
Veranstaltungstag schriftlich erklärt werden. Bei späterem Rücktritt wird das gesamte Entgelt fällig. Für nicht
wahrgenommene Veranstaltungstermine wird kein Ersatz geleistet. Bei Exkursionen, Studienfahrten und Studienreisen
sowie mehrsemestrigen Veranstaltungen gelten besondere Regelungen.
Umbuchung:
Eine Umbuchung ist nach Beginn eines Kurses in einen Kurs mit entsprechendem Inhalt möglich und stellt keinen
Rücktritt dar. Voraussetzung ist, dass in dem anderen Kurs noch Plätze frei sind und dass dieser Kurs zeitlich
parallel läuft. Vor dem Wechsel muss eine Rücksprache mit der entsprechenden Programmbereichsleitung erfolgen.
Teilnahmebescheinigung:
Auf Wunsch wird am Ende einer regelmäßig besuchten Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Diese ist
gebührenfrei bis zwei Jahre nach Veranstaltungsbeginn. Zwei Jahre nach Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr
von 3,-- € erhoben. Ab fünf Jahren nach Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr entsprechend des Aufwandes
erhoben. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung.
3. Beispiel: Haftung
Haftung:
.....Die Teilnahme an Veranstaltungen des Seminaranbieters erfolgt auf eigenes Risiko. Der Seminaranbeiter übernimmt
keinerlei Haftung. Eltern/Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder. Die Haftung des Seminaranbieters beschränkt
sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden ist ausgeschlossen, soweit keine
gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen. Es gilt die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsorts.........
4. Beispiel: Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften:
Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail)
widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die Geschäftsstelle Demohausen, Mühlendorfer
Weg 20, 84844 Demohausen.
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls
gezogene Nutzungen, z.B. Zinsen, herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung, z.B. Unterrichtsmaterialien,
ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls
Wertersatz leisten. Das gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie
Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht
vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert
beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.