Kinder- und Jugendschutz bei Jugend im Museum e.V.
Jugend im Museum e.V. hat ein Konzept zu Kinderschutzrichtlinien erarbeitet (s. auch unter Downloads), das für die gesamte Arbeit des Vereins und alle (kooperierenden) Mitarbeitenden bindend ist. Es bietet Richtlinien gemeinsamer Grundwerte und des Verhaltens, um die Rechte von minderjährigen Teilnehmenden zu achten und sie vor seelischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt zu schützen.
Das Kinderschutzkonzept von JiM ist das Resultat eigener Überlegungen, der Auseinandersetzung mit den rechtlichen Grundlagen, des Studiums der Publikation „Prävention und Kindeswohl – Dachverbandliches Schutzkonzept für das Handlungsfeld Kulturelle Bildung“ des Bundesverbands Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) sowie der Mitarbeit bei der Entwicklung eines Kinderschutzkonzepts des Netzwerks Frühkindliche Kulturelle Bildung (NFKB) und fachlicher Beratungen, z. B. durch das KRF KinderRechteForum gGmbH. Es orientiert sich an der UN-Kinderrechtskonvention (1989), dem Bundeskinderschutzgesetz (2012), dem § 1631 BGB (2000) und dem SGB VIII (§ 8a) und richtet sich an Kinder und Jugendlichen sowie an alle Mitarbeitenden des Vereins und für diesen ehrenamtlich tätige Personen.
Das Kinderschutzkonzept von Jugend im Museum e.V. ist aber auch ein Zwischenergebnis, das es regelmäßig zu prüfen und zu überdenken gilt, um es den jeweils neuen Kenntnissen anzupassen und den Verein als sicheren Ort für Kinder dauerhaft zu wahren.